Zugewinnausgleich Heilbronn

Wie können wir Ihnen helfen?

Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf und erfahren Sie mehr über unsere Leistungen

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Sofern Ehegatten in einem Ehevertrag nichts anderes festgehalten haben, leben sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Im Rahmen einer Scheidung können dann Ansprüche auf den Zugewinnausgleich geltend gemacht werden. Aus unserer sehr langjährigen familienrechtlichen Praxis kennen wir selbstverständlich die Tricks der Gegenseite und können hierauf angemessen und taktisch versiert reagieren.


Erarbeitung ausgewogener Lösungen im Bereich Zugewinnausgleich

Wir erarbeiten mit Ihnen ausgewogene Lösungen in den Bereichen Güterrecht, Zugewinnausgleich usw.

  • Welches Vermögen unterliegt der Teilung mit dem Ehepartner?
  • Welches Vermögen (Erbschaften, bei Eheschließung schon vorhandenes Vermögen usw.) ist aus dem Zugewinn herauszurechnen?
  • Wie sind Beweise zu sammeln und zu verwerten?
  • Wie ist mit Schenkungen von der Verwandtschaft, den Eltern und Schwiegereltern umzugehen?

Mit Ihren Informationen gehen wir selbstverständlich diskret und in geschütztem Rahmen um.

Sowohl die familienrechtlichen Gesetze, als auch die Rechtsprechung der Obergerichte und des Bundesgerichtshofs haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten erheblich geändert. Von daher sind Sie bestens bei uns aufgehoben, weil wir uns regelmäßig und umfangreich als Fachanwälte fortbilden und weiterqualifizieren.


Ihre Ansprechpartner bei Trennung und Scheidung in Heilbronn sind:

Fachanwältin Familienrecht Heilbronn Frau Rechtsanwältin
Elke Rügner-Späth
Fachanwältin für Familienrecht
Frau Rechtsanwältin
Dagmar Burkhardt
Fachanwältin für Familienrecht