

Unterhalt Heilbronn
Insbesondere nach einer Scheidung wird das Thema Unterhalt relevant. Vor allem wenn einer der Ehepartner wegen Kindererziehung auf berufliche Tätigkeiten verzichtet hat, ist es für diesen oft schwierig, wieder in die Berufswelt einzutauchen.
Unterhaltsansprüche können verfallen
Sind eheprägende Einkünfte weggefallen oder deutlich höhere Einkünfte vorhanden, als zum Zeitpunkt der Scheidung, können auch bestehende Unterhaltstitel später aufgehoben werden. Wenn der Ex-Partner in einer verfestigten Lebenspartnerschaft lebt, kann er seine Unterhaltsansprüche verlieren. Wenn die Unterhaltspflichten für minderjährige und volljährige Kinder wegfallen, können sich die Unterhaltsansprüche des getrennten oder geschiedenen Ehepartners verändern.
Verschiedene Unterhaltsarten
Im Familienrecht werden unterschiedliche Arten von Unterhalt berücksichtigt:
- Ehegattenunterhalt
- Familienunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt
- Verwandtenunterhalt / Kindesunterhalt
- Betreuungsunterhalt
- Lebenspartnerschaftsunterhalt
Für die Durchsetzbarkeit der einzelnen Unterhaltsarten sind jeweils unterschiedliche Vorgaben zu beachten. Zu beachten ist beispielsweise, dass Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt nicht nebeneinander geltend gemacht werden können. Zur Berechnung des Kindesunterhalts wird im Regelfall auf die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zurückgegriffen.
Ihre Ansprechpartner zum Unterhalt in Heilbronn sind:
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Herr Rechtsanwalt Roland Eckert Fachanwalt für Familienrecht |
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Frau Rechtsanwältin Elke Rügner-Späth Fachanwältin für Familienrecht |
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Frau Rechtsanwältin Dagmar Burkhardt Fachanwältin für Familienrecht |